Neues Kurzarbeitsmodell

Am 30.9.2023 traten sämtliche Sonderregeln für Kurzarbeit, die aufgrund der Corona-Pandemie geschaffen wurden, außer Kraft. Der Österreichische Gewerkschaftsbund und die Wirtschaftskammer haben sich mit der Regierung auf ein neues Kurzarbeitsmodell ab 1.10.2023 geeinigt.

Nach der Voranmeldung: Energiekostenzuschuss II

Zur Unterstützung von Unternehmen in der Energiekrise hat die Bundesregierung den Energiekostenzuschuss II beschlossen, der für den Zeitraum von 1.1.2023 bis 31.12.2023 gilt. Der dazugehörige Voranmeldezeitraum für Unternehmen ist mit Stichtag 2.11.2023 bereits abgeschlossen.

Zurechnung von Einkünften bei Zuwendungsfruchtgenuss

Wird beim Zuwendungsfruchtgenuss die Immobilie vor Einräumen des Fruchtgenusses unbefristet vermietet, sind die Mieteinkünfte beim Eigentümer zu besteuern. Wird die Immobilie erst danach – auf Risiko und Initiative des Fruchtgenussberechtigten – vermietet, sind die Einkünfte diesem zuzurechnen.