Steuerliche Behandlung der unterschiedlichen Leasingarten

Als Alternative zum Kauf erfreuen sich Leasingverträge nach wie vor größter Beliebtheit. Dabei überlässt der Leasinggeber als zivilrechtlicher Eigentümer dem Leasingnehmer den Gebrauch bzw. die Nutzung eines Vermögensgegenstandes für einen vereinbarten Zeitraum gegen Zahlung von Leasingraten.